Die Toro Company und ihre Tochtergesellschaften (zusammen „TTC“) setzen sich dafür ein, einen Arbeitsplatz zu schaffen, an dem Ethik und Integrität geschätzt werden und der diese Werte in jede Entscheidung einbezieht. Unser Engagement für ethische Entscheidungsfindung ist in unserem Verhaltenskodex festgelegt. Jeder – einschließlich TTC-Mitarbeiter und externe Dienstleister – sind für die Einhaltung der im Verhaltenskodex festgelegten Grundsätze verantwortlich.
Wir verpflichtet, Verstöße gegen unseren Verhaltenskodex und andere gesetzliche Verpflichtungen zu korrigieren und zu verhindern. Um die Werte Integrität und ethisches Verhalten zu fördern, ermutigen wir jeden, der Informationen oder einen begründeten Verdacht hat, dass ein Fehlverhalten stattgefunden hat oder stattfinden könnte, einen vertraulichen Bericht über einen der unten beschriebenen Kanäle zu erstatten.
Meldungen können über folgende Kanäle eingereicht werden:
• EthicsPoint-Webformular: 7 Tage die Woche, 24 Stunden am Tag aktiv.
• Gebührenfreie Telefonnummer von EthicsPoint:
-Australien 1-800-955-174
-Belgien 0-800-100-10, anschließend 1-800-850-7247
-China 4006612175
-Deutschland 0-800-225-5288, anschließend 1-800-850-7247
-Italien 800-797121
-Mexiko 001-844-237-4647
-Polen 00-800-151-0270
-Rumänien 0800477041
-Großbritannien 0808-234-9109
-USA 1-800-850-7247
• Email: legal@toro.com
• Anschrift der Rechtsabteilung: (8111 Lyndale Avenue South, Bloomington, MN 55420).
• Persönlich oder per Team-Meeting: Schreiben Sie eine E-Mail an legal@toro.com
VERWALTUNG VON MELDUNGEN
Informationen zum Umgang mit Meldungen finden Sie in den FAQs.
TTC wird alle Meldungen in Übereinstimmung mit der EU- Hinweisgeberschutzgesetz-Richtlinie (2019/1937) bearbeiten. Daher wird TTC (a) den Hinweisgeber innerhalb von 7 Tagen darüber informieren, dass die Meldung eingegangen ist; (b) Gespräche mit dem Hinweisgeber führen und gegebenenfalls zusätzliche Informationen anfordern; (c) eingegangene Meldungen sorgfältig verfolgen; (d) eine angemessene Untersuchung durchführen und (e) innerhalb von 3 Monaten nach Eingang der Meldung den Hinweisgeber über den Stand der Bearbeitung informieren.